Aufgaben des Kirchenvorstandes
Jede Kirchengemeinde muss einen Kirchenvorstand haben. Kirchenvorstand und Pfarramt sind gemeinsam für die Erfüllung der Aufgaben einer Kirchengemeinde verantwortlich. Zu diesen Aufgaben zählt:
- Verkündigung des Wortes Gottes,
- diakonischer Dienst,
- weltweite Mission und öffentliches Zeugnis,
- Darreichung der Sakramente Abendmahl und Taufe,
Dies geschieht insbesondere durch:
- regelmäßige öffentliche Gottesdienste,
- kirchliche Unterweisung,
- Seelsorge,
- Diakonie,
- und ein „Sorgen für die notwendige Ordnung“.
Kirchenvorstand und Pfarramt legen gemeinsam die Gottesdienstordnung fest und entscheiden einvernehmlich über die Gottesdienstzeiten (im Rahmen des geltenden Rechts).
Zu den einzelnen Haupt-Aufgaben des Kirchenvorstands (KV) gehört u.a.:
- Die Vertretung der Gemeinde nach außen und Förderung der Zusammenarbeit im Kirchenkreis.
- Er stellt Mittel und Räume zur Verfügung und verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde.
- Der Kirchenvorstand wirkt der Errichtung und Besetzung von Pfarrstellen im Rahmen der Kirchengemeindeordnung (KGO) mit.
- Er entscheidet über Anstellungen und Kündigungen von Mitarbeiter/innen, sorgt für deren Fortbildung und nimmt die Dienstaufsicht wahr.
- In Sachen Lebenswandel und Amtsführung der Pastor(inn)en ist der KV der Ansprechpartner für die Gemeinde.
- Der KV regelt die Dienstbesprechungen des Amtes der Verkündigung (Zeiten, Grundsätze, Teilnahme, Aufgabenverteilung).
- Außerdem beruft er Ehrenamtliche, hält zu ihnen Kontakt und gibt nötige Informationen weiter.
- Er beschließt die Konfirmandenordnung und entscheidet darüber, wer diese zusätzlich unterrichten darf.
- Der Kirchenvorstand entscheidet über die Gemeindezugehörigkeit und fördert das Gemeinde Leben.
- Grundsätzlich berichtet der KV einmal jährlich in einer Gemeindeversammlung über seine Arbeit.
Quelle: Haus Kirchlicher Dienste