Aufgaben des Kirchenvorstandes

Jede Kirchengemeinde muss einen Kirchenvorstand haben. Kirchenvorstand und Pfarramt sind gemeinsam für die Erfüllung der Aufgaben einer Kirchengemeinde verantwortlich. Zu diesen Aufgaben zählt:
  • Verkündigung des Wortes Gottes,
  • diakonischer Dienst,
  • weltweite Mission und öffentliches Zeugnis,
  • Darreichung der Sakramente Abendmahl und Taufe,

Dies geschieht insbesondere durch:
  • regelmäßige öffentliche Gottesdienste,
  • kirchliche Unterweisung,
  • Seelsorge,
  • Diakonie,
  • und ein „Sorgen für die notwendige Ordnung“.

Kirchenvorstand und Pfarramt legen gemeinsam die Gottesdienstordnung fest und entscheiden einvernehmlich über die Gottesdienstzeiten (im Rahmen des geltenden Rechts).

Zu den einzelnen Haupt-Aufgaben des Kirchenvorstands (KV) gehört u.a.:
  • Die Vertretung der Gemeinde nach außen und Förderung der Zusammenarbeit im Kirchenkreis. 
  • Er stellt Mittel und Räume zur Verfügung und verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde.
  • Der Kirchenvorstand wirkt der Errichtung und Besetzung von Pfarrstellen im Rahmen der Kirchengemeindeordnung (KGO) mit.
  • Er entscheidet über Anstellungen und Kündigungen von Mitarbeiter/innen, sorgt für deren Fortbildung und nimmt die Dienstaufsicht wahr.
  • In Sachen Lebenswandel und Amtsführung der Pastor(inn)en ist der KV der Ansprechpartner für die Gemeinde.
  • Der KV regelt die Dienstbesprechungen des Amtes der Verkündigung (Zeiten, Grundsätze, Teilnahme, Aufgabenverteilung).
  • Außerdem beruft er Ehrenamtliche, hält zu ihnen Kontakt und gibt nötige Informationen weiter.
  • Er beschließt die Konfirmandenordnung und entscheidet darüber, wer diese zusätzlich unterrichten darf.
  • Der Kirchenvorstand entscheidet über die Gemeindezugehörigkeit und fördert das Gemeinde Leben.
  • Grundsätzlich berichtet der KV einmal jährlich in einer Gemeindeversammlung über seine Arbeit.

Quelle: Haus Kirchlicher Dienste